Weltformel zur Klimarettung  = Alternative CO2 Strategie

 

Herleitung

 

Der Hebel zur CO2 Reduzierung muss dort angesetzt werden, wo der fossile Kohlenstoff in Umlauf gebracht wird, also dem Energielieferanten.

Eine Waschmaschine kann beispielsweise CO2-frei mit grünem Strom betrieben werden oder mit CO2-behaftetem Strom aus Braunkohle. Ein Auto kann mit CO2-freiem synthetischen Methan (CNG) und recyceltem Kohlenstoff betrieben werden oder mit CO2-behaftetem fossilen Erdgas/Benzin.

Das gleiche gilt für alle aus Erdöl hergestellten Produkte, insbesondere Kunststoffprodukte wie der Joghurtbecher, die Plastiktüte oder das Gehäuse eines Fernsehers. Auch sie können mit Energieträgern aus fossilem Kohlenstoff oder recyceltem Kohlenstoff hergestellt werden.

 

Schuld an der hohen CO2 Belastung ist also der Energieträger und nicht die mit ihm verbundene Anwendung oder das Produkt.

 

Um nun den CO2-Ausstoß aller Sektoren zu reduzieren darf man also nicht die Anwendung mit einer CO2-Steuer bestrafen, sondern man muss den Energieträger bzw. das Ausgangsprodukt reglementieren. Daraus ergibt sich ein:

 

Verfahren zur sektorübergreifenden CO2-Reduzierung.

Bei einem gezielten Verfahren zur Reduzierung des fossilen Kohlenstoffanteils eines Energieträgers müsste dessen fossiler CO2-Footprint ab dem Jahre 2025 bis zum Jahre 2050 um 80% (100 %) reduziert werden (s. Abbildung 2). Das wären also 3,2% (4,0%) CO2-Reduzierung pro Jahr für alle Sektoren. Derjenige, der einen Energieträger in den Umlauf bringt, muss dafür Sorge tragen, dass sein Energieträger den für dieses Jahr vorgeschriebenen Footprint aufweist. Dabei muss auch der Beitrag zur Herstellung berücksichtigt werden. Dies ist insbesondere für den Energieträger Elektrizität  oder Strom wichtig, denn der wird heute noch zu einem großen Teil aus Braun- und Steinkohle hergestellt.

 

 

Abbildung 2: Fossiler Kohlenstoff wird durch recycelten Kohlenstoff ersetzt

 

Daraus ergeben sich beispielhaft die Werte entsprechend Tabelle 1.

 

CO2 Anteil aus Produktion und Transport[3]

 

gCO2/MJ

Stöchiometrischer CO2 Anteil aus der Verbrennung

 

gCO2/MJ

Gesamt

heute

 

 

gCO2/MJ

Gesamt

Ziel 2050

 

 

gCO2/MJ

Benzin

18,8

75,88

94,68

18,9

Diesel

15,4

73,24

88,64

DME

30,4

67,20

97,60

CNG

13,0

54,87

67,87

Elektrizität

141,1

0

 141,1

Tabelle 1: Reduzierung des CO2 Ausstoßes von Energieträgern

 

Ein solcher CO2-Footprint eines Energieträgers könnte zum Beispiel in einer neueren Version der deutschen 38.BimschV (Bundes Immissions Schutz Verordnung) oder der europäischen Fuel Quality Directive, kurz FQD, entsprechend Abbildung 3, vorgeschrieben werden.

 

 

Abbildung 3: Reduzierung des CO2 Footprints verschiedener Energieträger.

 

Weltformel

 

Mit diesem Ansatz lässt sich die Weltformel zur Begrenzung der fossilen CO2 Emissionen festlegen. Sie lautet:

 

 

 

Wobei:

  • Start_Footprint = WtT Emission des individuellen Energieträgers in g CO2 / MJ
  • Ziel_Footprint  = Ziel WtT Emission des individuellen Energieträgers in g CO2 / MJ
  • Laufendes Jahr: beliebiges Jahr zwischen den Jahren 2025 und 2050 mit individuellem CO2 Ziel
  • 2025 = Start Jahr zur Festschreibung der fossilen CO2 Reduktion
  • 2050= Ende Jahr zur Festschreibung der fossilen CO2 Reduktion. 

 

Für den elektrischen Strom als Energieträger müsste zum Beispiel derjenige, der Strom aus Braunkohle erzeugt und bereitstellt, zusätzliche Windkraft - oder PV-Anlagen bauen, um dann im Mix seines erzeugten und gelieferten Stromes die entsprechende Forderung nach dem CO2-Footprint seiner Anlagen nachweisen zu können. Damit ergibt sich automatisch ein Kohleausstieg bei der Stromerzeugung.

 

Eine solche Vorgehensweise würde also nicht eine spezifische Technologie und Anwendung verbieten, sondern wäre ergebnisorientiert auf den CO2-Ausstoß, basierend auf fossilen Kohlenstoff, gerichtet.

 

Natürlich wird der Energieträger dadurch teurer. Aber kalkulierbar. Wenn zum Beispiel synthetisches Benzin um 1,20 Euro pro Liter teurer wird[4], dann sind das gerade mal effektiv 4,8 cent pro Liter bei einer Zumischung von 4 %. Wenn im Jahre 2030 dann 20% synthetisches Benzin mit recyceltem Kohlenstoff zugemischt und damit 20 % CO2 eingespart würde, dann würden die Mehrkosten gerade mal 24 Cent pro Liter betragen. Das entspricht den normalen Preisschwankungen des Benzinpreises. Also durchaus machbar.

 

Damit entstünde... ...ein Kohlenstoffhandel.

 

Es gibt noch weitere Vorteile.

 

  • Dadurch, dass die Energielieferanten an einem möglichst niedrigen Preis für den recycelten Kohlenstoff interessiert sind, käme es zu einem Wettbewerb um die beste und wirtschaftlichste Technologie zur Herstellung der Energieträger.
     
  • Die Vorgehensweise ist sozial verträglich. Dadurch, dass bestehende und günstige Technologien und Anwendungen weiterverwendet werden können, werden sich deren Anschaffungskosten nicht verteuern. Jeder kann, bezogen auf seine eigenen Bedürfnisse und Anforderungen, diejenige Technologie und denjenigen Energieträger verwenden, der für ihn passt.

 

Das ist nicht nur für jeden von uns besser, sondern auch volkswirtschaftlich sinnvoller.

 

Das bedeutet zusammenfassend, dass durch die Festschreibung zum CO2-Footprint eines Energieträgers sektorübergreifend die CO2-Emissionen in den Griff zu bekommen wären. Man könnte auf weitere CO2-Grenzwerte für die Anwendungen verzichten, da der Energieträger selbst bereits CO2 reduziert wäre.

 

Zusammenfassung

 

Dieses Verfahren ist einfach, zielführend und clever.

 

 

 

Strafe bei einer Verletzung der Grenzwerte

 

Es ist klar, dass ein solches System nur dann funktioniert wenn ein Energie-Provider eine Strafe zahlen muss, wenn er sich nicht an die Grenzwerte hält. Hierbei reicht allerdings eine Strafe von 30 oder 50 €/t fossilem CO2 nicht aus.

Wenn man sich an der Strafe von 95 €/gCO2 innerhalb der EU-CO2 Flottengregulierung von Fahrzeugen orientiert, dann wäre eine CO2 Abgabe der Energieprovider von ca. 500 €/t fossilem CO2 notwendig. Dies würde den Benzinpreis dann um ca. 1,25 €/l verteuern und den Strom aus einem Braunkohlekraftwerk um ca. 0,50 €/kWh. Damit würden dann endlich all die notwendigen regenerativen Energieträger (Biogas, e-Gas, e-Benzin, e-Diesel, regenerativer Strom) attraktiv und relativ kostengünstiger werden. Es entstünde auch ein Anreiz für die Energielieferanten, diese Energieträger in großen Mengen herzustellen. 

 

 

 

[1] Daten der Bundesnetzagentur: www.smard.de

[2] FVV Kraftstoffstudie: https://www.fvv-net.de/medien/presse/detail/klimaneutral-in-die-zukunft/

[3] WtT-CO2 from JEC V4 study 2013, Appendix 2

[4] FVV Kraftstoffstudie: https://www.fvv-net.de/medien/presse/detail/klimaneutral-in-die-zukunft/ Min.-Kostenszenario FT-Gasoline